Im „Fit-for-55“-Paket der Europäischen Kommission wird die Einführung eines zweiten Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (EU ETS-II) vorgeschlagen. Für einen reibungslosen Übergang ist eine Anpassung des nationalen Brennstoff-Emissionshandelsgesetzes (BEHG) erforderlich – die dafür notwendigen Maßnahmen sind auch dann förderlich, falls das BEHG nur national fortgeführt werden sollte.
In einem neuen Ariadne-Hintergrund diskutieren Forschende vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, dem Berliner Klimaforschungsinstitut MCC und der Hertie School vier Maßnahmen, mit denen Deutschland proaktiv die Ausweitung des CO2-Preises zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele vorantreiben, bestehende Unsicherheiten adressieren und Erfahrungen sammeln kann.
Sie schlagen vor, den BEHG-Preiskorridor und die Versteigerung von Zertifikaten auf 2023 vorzuziehen, die Emissionsmengen an die Sektorziele von Gebäude und Verkehr anzupassen und möglichst bald ein Klimageld einzuführen. Zusätzlich sollte sich Deutschland auf europäischer Ebene für eine Flexibilität zwischen dem EU ETS und der Lastenteilung für Deutschland sowie für die Verknüpfung von EU ETS und EU ETS-II einsetzen, damit beide Märkte perspektivisch in einen gemeinsamen Markt integriert werden können.
Ariadne-Hintergrund
Michael Pahle, Mirjam Kosch, Brigitte Knopf, Christian Flachsland, Ottmar Edenhofer
(2022): Eckpunkte und no-regret Maßnahmen für die Weiterentwicklung der CO2-Bepreisung auf deutscher und europäischer Ebene. Ariadne-Hintergrund.