Disclaimer
Die hier gezeigten Ergebnisse und Werte zu den vier Politikpfaden wurden im Rahmen des Ariadne-Bürgerbeteiligungsprozesses erstellt. Sie dienten in erster Linie als Grundlage für eine wissenschaftlich fundierte Deliberation auf einer Bürgerkonferenz im November 2021. Für den Diskussions- und Abwägungsprozess auf der Konferenz sollten die beteiligten Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend zu den Veränderungen und Auswirkungen, die verschiedene verkehrspolitische Maßnahmenbündel hervorrufen können, informiert werden. Die Darstellung der Ergebnisse und Werte selbst hat keine wissenschaftliche oder wissenschaftlich beratende Veröffentlichungsfunktion. Um den Aufwand zur Informationsverarbeitung auf der Konferenz zu reduzieren, wurden viele Wechselwirkungen von Einflüssen vereinfacht dargestellt.
Auf Basis des Feedbacks, u.a. aus der Ariadne Bürgerinnen- und Bürgerkonferenz am 13. und 14.11.2021 in Würzburg, wurden für die vorliegende Version der Anwendung einige Änderungen an der während der Konferenz genutzten Version vorgenommen.
Die hier aufgeführten Ergebnisse und Werte dürfen nicht eigenständig veröffentlicht oder einzeln, ohne den Bezug zum Gesamtkontext, weiterverwendet werden. Ausdrücklich begrüßen wir die Nutzung der Anwendung zu Bildungszwecken mit dem Verweis: Kopernikus-Projekt Ariadne Bürgerdeliberation | Ariadne (ariadneprojekt.de)
Inhaltlich verantwortlich
Text: Mercator Research Institut on Global Commons and Climate Change (MCC)
Ergebnisse und Werte: DLR – Institut für Verkehrsforschung
Methodik und Annahmen
Für die Erzeugung der Ergebnisse und Werte wurde eine Modelllandschaft des Deutschen Zentrums- für Luft und Raumfahrt e.V. (DLR) genutzt. Zum Einsatz kamen dabei das Verkehrsnachfragemodell DEMO des Instituts für Verkehrsforschung um verkehrliche Wirkungen und das Technologiehochlaufmodell VECTOR21 des Instituts für Fahrzeugkonzepte des DLR um das Konsumentenverhalten von verkehrspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten zu simulieren. Werte zu Energie und Emissionen wurden auf Basis der Ergebnisse der beiden Modelle über Verbrauchs- bzw. Emissionsfaktoren berechnet. Eine Kurzbeschreibung der Modelle sowie Ausgangsannahmen für das hier genutzte Szenario „Mix“ als Technologieentwicklungsbasis-Szenario sind hier beschrieben (S. 315 ff).
Die folgende Übersicht fasst die erweiterten Annahmen und betrachteten verkehrspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten zusammen:
Politikpfad | Regulierung | Digitalisierung & Technologien | Markt / CO2-Preis | Neue Mobilität |
Stellschrauben/ Gestaltungsmöglichkeiten | Verbote, Subventionen, Infrastruktur | Keine Verbote, Infrastruktur, Digitalisierung | Starker CO2-Preis | Starke Transformation |
Flottengrenzwerte | werden für Flottenmittel der Pkw-Neuzulassungen im Jahr 2025 um 26% gegenüber 2021 gesenkt, im Jahr 2030 um 65% und danach sukzessive bis auf -100% bis 2045 | werden für Flottenmittel der Pkw-Neuzulassungen gemäß geplanter EU-Verordnung im Jahr 2030 um 55% gegenüber 2021 gesenkt und danach sukzessive bis auf -100% bis 2045 | werden für Flottenmittel der Pkw-Neuzulassungen gemäß geplanter EU-Verordnung im Jahr 2030 um 55% gegenüber 2021 gesenkt und bei diesem Wert eingefroren | werden für Flottenmittel der Pkw-Neuzulassungen gemäß geplanter EU-Verordnung im Jahr 2030 um 55% gegenüber 2021 gesenkt und bei diesem Wert eingefroren |
werden für Flottenmittel der Lkw-Neuzulassungen gemäß Gesetz im Jahr 2025 um 15% gegenüber 2021 gesenkt, im Jahr 2030 um 30% für schwere Nutzfahrzeuge und 60% für leichte Nutzfahrzeuge und danach sukzessive bis auf -100% bis 2045 | werden für Flottenmittel der Lkw-Neuzulassungen gemäß Gesetz im Jahr 2025 um 15% gegenüber 2021 gesenkt, im Jahr 2030 um 30% für schwere Nutzfahrzeuge und 50% für leichte Nutzfahrzeuge und danach sukzessive bis auf -100% bis 2045 | werden für Flottenmittel der Lkw-Neuzulassungen gemäß Gesetz im Jahr 2025 um 15% gegenüber 2021 gesenkt, im Jahr 2030 um 30% für schwere Nutzfahrzeuge und 50% für leichte Nutzfahrzeuge | werden für Flottenmittel der Lkw-Neuzulassungen gemäß Gesetz im Jahr 2025 um 15% gegenüber 2021 gesenkt, im Jahr 2030 um 30% für schwere Nutzfahrzeuge und 50% für leichte Nutzfahrzeuge | |
Verbrenner-Neuzulassungsverbot | Verbrenner-Neuzulassungsverbot für Verbrenner (einschl. PHEV) ab 2035 | / | / | / |
Tempolimit | 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf allen anderen außerörtlichen Straßen | / | / | 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf allen anderen außerörtlichen Straßen, 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften |
CO2-Preis | Preis im Jahr 2025 gemäß bisherigem Plan 55 Euro/t CO2, steigt bis 2030 sukzessive auf 100 Euro/t CO2, steigt danach bis 2045 sukzessive auf 173 Euro/t CO2; Einnahmen werden aufkommensneutral an Bürgerinnen und Bürger rückvergütet | Preis im Jahr 2025 gemäß bisherigem Plan 55 Euro/t CO2, steigt bis 2030 sukzessive auf 65 Euro/t CO2, steigt danach bis 2045 sukzessive auf 131 Euro/t CO2; Einnahmen werden aufkommensneutral an Bürgerinnen und Bürger rückvergütet | Preis im Jahr 2025 gemäß bisherigem Plan 100 Euro/t CO2, steigt bis 2030 sukzessive auf 300 Euro/t CO2, steigt danach bis 2045 sukzessive auf 715 Euro/t CO2; Einnahmen werden aufkommensneutral an Bürgerinnen und Bürger rückvergütet | Preis im Jahr 2025 gemäß bisherigem Plan 100 Euro/t CO2, steigt bis 2030 sukzessive auf 180 Euro/t CO2, steigt danach bis 2045 sukzessive auf 429 Euro/t CO2; Einnahmen werden aufkommensneutral an Bürgerinnen und Bürger rückvergütet |
Steuern | ||||
Energiesteuer | Energiesteuer auf Diesel wird ab 2022 der Energiesteuer auf Benzin angeglichen | Energiesteuer auf Diesel wird ab 2022 der Energiesteuer auf Benzin angeglichen | Energiesteuer auf Diesel wird ab 2022 der Energiesteuer auf Benzin angeglichen | Energiesteuer auf Diesel wird ab 2022 der Energiesteuer auf Benzin angeglichen |
Kfz-Steuer/ Bonus-Malus-System | ab 2026 wird aufkommensneutral ein hoher Bonus auf die Neuzulassung von kleinen und mittleren Nullemissionsfahrzeugen durch einen hohen Malus auf Neuzulassungen von Verbrennern finanziert, dafür entfällt ab 2026 die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer | ab 2026 wird ein hoher Bonus auf die Neuzulassung von kleinen und mittleren Nullemissionsfahrzeugen durch einen niedrigen Malus auf Neuzulassungen von Verbrennern zzgl. weiterer staatlicher Subventionen finanziert, dafür entfällt ab 2026 die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer | ab 2026 wird aufkommensneutral ein niedriger Bonus auf die Neuzulassung von kleinen und mittleren Nullemissionsfahrzeugen durch einen niedrigen Malus auf Neuzulassungen von Verbrennern finanziert, dafür entfällt ab 2026 die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer | ab 2026 fällt ein hoher Malus bei Neuzulassungen von Verbrennern an |
Maut | ||||
Fahrleistungsabhängige Pkw-Maut | ab 2030 fällt eine fahrleistungsabhängige Gebühr pro gefahrenem Kilometer an um Einnahmeausfälle aus der Energiesteuer zu kompensieren, Satz: ab 2030: 1 ct/km; ab 2045: 4 ct/km | ab 2030 fällt eine fahrleistungsabhängige Gebühr pro gefahrenem Kilometer an um Einnahmeausfälle aus der Energiesteuer zu kompensieren, Satz: ab 2030: 1 ct/km; ab 2045: 4 ct/km | / | / |
City-Maut | / | / | ab 2030 kostet jede Einfahrt in Innenstädte aller Städte ab 100.000 Einwohner 5 Euro, ab 2045 10 Euro | ab 2030 kostet jede Einfahrt in Innenstädte aller Städte ab 100.000 Einwohner 10 Euro, ab 2045 15 Euro |
LKW-Maut | Maut weiterhin abhängig von Fahrleistung und Schadstoffklasse mit Steigerung um 1 ct/km in 2030 und 15 ct/km in 2045, in 2030 aber ausgeweitet auf alle Landes- und Kommunalstraßen, außerdem Erhöhung über reine Infrastrukturkostenabgabe hinaus, mit Ziel Straßengüterverkehr zu verteuern und Einnahmeausfälle aus der wegbrechenden Energiesteuer für Diesel zu kompensieren | Maut weiterhin abhängig von Fahrleistung und Schadstoffklasse mit Steigerung um 1 ct/km in 2030 und 15 ct/km in 2045, in 2030 aber ausgeweitet auf alle Landes- und Kommunalstraßen | Maut abhängig von CO2, Maut mit Steigerung um 1 ct/km in 2030 und 15 ct/km in 2045, in 2030 ausgeweitet auf alle Landes- und Kommunalstraßen | Maut weiterhin abhängig von Fahrleistung und Schadstoffklasse mit Steigerung um 1 ct/km in 2030 und 15 ct/km in 2045, in 2030 aber ausgeweitet auf alle Landes- und Kommunalstraßen, außerdem werden durch zusätzliche Kriterien in Euro-Vignetten-Richtlinie externe Kosten mit Höhe von 50 ct/km internalisiert |
Lokale Fahrverbote | ab 2040 Einfahrverbot für alle Verbrenner in Innenstädte der Großstädte | / | / | / |
Kaufprämien | Erhöhung der Kaufprämien bis 2025 für kleine E-Pkw um 2000 Euro; Minderung für große E-Pkw um 2000€), Kaufprämien laufen 2026 aus und werden durch Bonus-Malus-System ersetzt (siehe Kfz-Steuer/ Bonus-Malus-System) | Kaufprämien laufen 2026 aus und werden durch Bonus-Malus-System ersetzt (siehe Kfz-Steuer/ Bonus-Malus-System) | Kaufprämien laufen 2026 aus und werden durch Bonus-Malus-System ersetzt (siehe Kfz-Steuer/ Bonus-Malus-System) | Kaufprämien laufen 2026 aus und werden durch Bonus-Malus-System ersetzt (siehe Kfz-Steuer/ Bonus-Malus-System) |
Ladeinfrastruktur | Ladeinfrastruktur-Ausbau bis 2030 abgeschlossen | Ladeinfrastruktur-Ausbau bis 2030 abgeschlossen | Ladeinfrastruktur-Ausbau bis 2030 abgeschlossen | Ladeinfrastruktur-Ausbau bis 2030 abgeschlossen |
E-Fuels (synthetische Kraftstoffe) | Quotierungsregeln führen zu Beimischung von 2% E-Fuels in Flüssigkraftstoffen im Jahr 2030 und 91% im Jahr 2045 | Push von E-Fuels, daher Beimischung von 10% E-Fuels in Flüssigkraftstoffen im Jahr 2030 und 91% im Jahr 2045; Pkw-Hersteller können deshalb ab 2030 bis zu 10% der abgesetzten Verbrenner-Fahrzeuge auf die CO2-Flottenziele anrechnen (keine Restriktion für LKWs) | keine Quotierungsregel, aber durch technologische Entwicklung ergibt sich eine Beimischung von 2% E-Fuels in Flüssigkraftstoffen im Jahr 2030 und 91% im Jahr 2045 | keine Quotierungsregel, aber durch technologische Entwicklung ergibt sich eine Beimischung von 2% E-Fuels in Flüssigkraftstoffen im Jahr 2030 und 91% im Jahr 2045 |
Parkraum in Innenstädten | Parkraumbewirtschaftung mit Preis von +50% im Jahr 2030 und +100% in 2045 für das freie Parken und einer Gebühr von 500 Euro/Jahr für das Anwohnerparken ab dem Jahr 2030 und 1000 Euro/ Jahr in 2045, Parkflächenbewirtschaftung für ruhenden LKW-Verkehr | Parkraumbewirtschaftung mit Preis von +100% im Jahr 2030 und +300% in 2045 für das freie Parken und einer Gebühr von 500 Euro/Jahr für das Anwohnerparken ab dem Jahr 2030 und 1000 Euro/ Jahr in 2045, Parkflächenbewirtschaftung für ruhenden LKW-Verkehr, Parkraumbewirtschaftung wird digitalisiert | / | der öffentliche Parkraum wird um 75% reduziert, zudem ist auf den verbleibenden öffentlichen Parkplätzen nur noch Parken für Sharing-Fahrzeuge erlaubt; für Lkw werden Führungskonzepte in Siedlungsräumen etabliert und Möglichkeiten zum Mikro-Umschlag geschaffen (Ladebuchten, Mikro-Konsolidierungszentren für den Verteilerverkehr) |
Innerdeutsche Flüge | Innerdeutsche Flüge werden ab 2030 komplett verboten + gleichzeitig findet eine Schienenförderung statt | die Luftverkehrssteuer wird ab dem Jahr 2030 verdreifacht auf 38,64€/Fluggast, außerdem fällt für den Flugverkehr ein doppelter CO2-Preis an (2025: 110 Euro/t CO2, 2030: 130 Euro, 2045: 262 Euro), ab 2030 wird eine Kerosinsteuer von 330€/1000l Kerosin erhoben | die Luftverkehrssteuer wird ab dem Jahr 2030 verdreifacht auf 38,64€/Fluggast, ab 2030 wird eine Kerosinsteuer von 330€/1000l Kerosin erhoben | Innerdeutsche Flüge werden ab 2030 komplett verboten + gleichzeitig findet eine Schienenförderung statt |
Neues City Leben, Städtebau | / | / | / | Städte sollen „walkable“ werden und möglichst alle Gelegenheiten innerhalb von 30 Minuten ohne Auto erreichbar sein, alle mehrspurigen Straßen haben eine Fahrspur weniger (= mehr Platz für Fahrradwege, Fußwege, Grünanlagen etc.) |
Fußverkehr | / | / | / | siehe Neues Leben, Städtebau |
Radverkehr Ausbau der Infrastruktur und Förderung | Zusätzliche Mittel | Zusätzliche Mittel | Zusätzliche Mittel | Viel zusätzliche Mittel; Erhöhung der Lastenradförderung ab 120kg Nutzlast auf 50% der Anschaffungskosten (max. 5.000€) bis 2025, 25% (max. 2.500) im Zeitraum 2025-2030 |
ÖPNV Tickets und Ausbau | Erhöhte Bundesmittel für den Ausbau, stagnierende Ticketpreise | Erhöhte Bundesmittel für den Ausbau; Digitalisierung; Personenverkehr: ÖV-Automatisierung im Bereich Land/ Letzte Meile, deshalb ab 2030 leicht erhöhte Ticketpreise | Erhöhte Bundesmittel für den Ausbau | ab 2030 kostenfreier ÖPNV, deutlich erhöhte Bundesmittel für den Ausbau |
Bahn Tickets und Ausbau | Sozialtickets, Subventionierte BahnCard (z.B. BahnCard50 halber Preis), um 10% reduzierte Ticketpreise; Deutschlandtakt | Sozialtickets, Subventionierte BahnCard (z.B. BahnCard50 halber Preis), faktisch reduzierte Ticketpreise durch Preisstagnation; Deutschlandtakt, Digitalisierung | Sozialtickets, Subventionierte BahnCard (z.B. BahnCard50 halber Preis), faktisch reduzierte Ticketpreise durch Preisstagnation; Deutschlandtakt | Sozialtickets, Subventionierte BahnCard (z.B. BahnCard50 halber Preis), um 10% reduzierte Ticketpreise; Deutschlandtakt |
Straßenpersonenverkehr | / | Starke Förderung der Automatisierung auf Autobahnen | / | Neuzulassungsquote + Sharing führt zu Halbierung der privaten PKW-Flotte; Kfz-Routen werden systemoptimal koordiniert, d.h. für geringste Umweltwirkungen berechnet, vorgeschlagen und gefahren |
Anpassung Pendlerpauschale | Senkung | / | Senkung | Erst Senkung, dann Abschaffung |
Schienengüterverkehr Ausbau | Zusätzliche Mittel, Ausbau 900-Meter-Netz bis 2030 | Zusätzliche Mittel, Ausbau 740-Meter-Netz bis 2030 | Zusätzliche Mittel, Ausbau 740-Meter-Netz bis 2030 | Deutlich erhöhte Mittel, Innovationsförderung, Ausbau 1000-Meter-Netz bis 2030; Deutschlandtakt Güterverkehr; Schnellumschlaganlagen, Logistische Cluster, neue intermodale Gefäße |
Straßengüterverkehr | Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen spätestens bis Mitte der 2020er Jahre angeboten; Sonderabschreibungsmöglichkeit für rein elektrische Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 mit Gesamtmasse von max. 7,5t (einmalig im Anschaffungsjahr 50% der Anschaffungskosten) | Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen spätestens bis Mitte der 2020er Jahre angeboten; Sonderabschreibungsmöglichkeit für rein elektrische Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 mit Gesamtmasse von max. 7,5t (einmalig im Anschaffungsjahr 50% der Anschaffungskosten); CO2-Monitoring; erhöhte Frachtauslastung; innovative multimodaler und speditionsübergreifende Konzepte; Platooning auf Autobahnen möglich | / | KEP-Liefergebühr von 2 Euro/Sendung ab 2030 |