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Europa muss noch bessere Anreize für erneuerbaren Wasserstoff setzen

Ariadne-Forschende haben jetzt den EU-Rahmen für den Hochlauf von Wasserstoff analysiert. Dieser Energieträger, erzeugt mit Strom aus erneuerbaren Quellen, soll schwer zu elektrifizierende Bereiche wie die Chemie- oder Stahlindustrie CO2-frei machen. Das Fazit lautet: Durch den fehlenden Einbezug von Methanemissionen und einen unzureichenden CO2-Preis hat das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) nur einen begrenzten Effekt auf den Wasserstoffhochlauf. Damit die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbarem H2 verbessert und damit Emissionen ambitioniert reduziert werden können, braucht es technologiespezifische Instrumente außerhalb des EU ETS.

Hintergrund: Bei der herkömmlichen Wasserstoff-Produktion aus Erdgas wird viel CO2 freigesetzt, die Hersteller müssen dafür Emissionsrechte kaufen – und bekommen sie zum Teil gratis zugeteilt, damit sie nicht aus Europa abwandern. Anlass für die Ariadne-Analyse ist die Überarbeitung der EU-Emissionshandelsrichtlinie von 2023 und die damit einhergehenden Auswirkungen auf den Wasserstoffhochlauf. Danach bekommen Hersteller von Wasserstoff unabhängig von der Produktionsart ab 2025 die gleiche Menge an kostenlosen Zertifikaten. Hersteller von H2 mit niedrigen Emissionen, wie zum Beispiel erneuerbarem, grünem Wasserstoff, können nicht benötigte Ausstoßrechte am Markt verkaufen und so ihren Kostennachteil verringern. Diesen Vorteil haben auch Hersteller von kohlenstoffarmem Wasserstoff („low-carbon hydrogen“) aus nicht-erneuerbaren Quellen. Dieser gilt als mögliche Übergangslösung, da er emissionsärmer als konventioneller fossiler Wasserstoff, aber billiger als grüner Wasserstoff ist.

Die Leitfrage der Ariadne-Analyse lautet nun: Welchen Einfluss hat der reformierte EU ETS auf die Entwicklung des Wasserstoffhochlaufs, insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von grünem H2? Und was bedeutet die Reform letztlich für die Entwicklung der CO2-Emissionen? Das Forschungsteam von der Technischen Universität Darmstadt und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform des EU-Emissionshandels zwar durchaus, über alle Arten der Wasserstoff-Erzeugung hinweg, die interne Folgerichtigkeit der CO2-Bepreisung verbessert. Aber aufgrund des fehlenden Einbezugs von Methanemissionen und unzureichenden CO2-Preisen hat der EU ETS nur einen begrenzten Effekt auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von grünem Wasserstoff. Um den EU-Klimazielen gerecht zu werden sind außerdem technologiespezifische Instrumente für kohlenstoffarmen Wasserstoff notwendig. Jedoch sind laut der Studie die ordnungsrechtlichen Vorgaben für die Produktion zu lasch und lassen, gemessen an den Klimazielen, zu hohe Restemissionen zu.

Um den Markthochlauf von erneuerbar produziertem H2 wirklich im nötigen Tempo und Umfang zu unterstützen, sind laut den Forschenden zusätzliche politische Maßnahmen erforderlich. Wirksame Optionen sind demnach, neben den bereits bestehenden gezielten Förderprogrammen für erneuerbaren Wasserstoff, ein schrittweise rigiderer Standard von kohlenstoffarmem Wasserstoff sowie die Einbeziehung vorgelagerter Emissionen, auch der Emissionen von Methan, in den EU-Emissionshandel.

Ariadne-Analyse

Nils Bruch, Falko Ueckerdt, Michèle Knodt (2025): Wasserstoff im reformierten EU ETS – Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Emissionsreduktionen. Kopernikus-Projekt Ariadne, Potsdam.